Organisatorisches
vor der ersten Sitzung
- Um mich unverbindlich kennenzulernen und du mir deine Fragen stellen kannst, kannst du mit mir einen kostenlosen telefonischen Ersttermin vereinbaren. Dauer: 15 Minuten.
allgemeines zu den Sitzungen
- Bei der ersten Sitzung besprechen wir deine Anliegen und deine Ziele für die Begleitung. Wir werden auch die „Formalien“ wie z.B. Datenschutz und Behandlungsvertrag besprechen. Auch werde ich dich u.a. über die Behandlung und andere Therapieverfahren aufklären.
- Ich plane meine Termine grundsätzlich mit einem zeitlichem Puffer nach hinten, damit wir einen gut laufenden Prozess nicht unterbrechen müssen. Deswegen plane gerne auch etwas freie Zeit nach hinten mit ein.
- Ich begegne dir auf Augenhöhe und hole dich da ab wo du stehst. Du ganz allein bestimmst darüber wo dein Prozess hingeht und ich begleite dich dabei. Dabei nutze ich körperorientierte Verfahren die dich ins Erleben deiner Probleme bringen und auch ins Handeln. Körperorientierte Methoden sind sehr wirksam, werden jedoch von Krankenkassen leider nicht standardmäßig finanziert.
- Da körperorientierte Verfahren sehr tief gehen können, ist es sinnvoll, dass du dir danach Zeit für dich selbst einplanst, damit die Sitzung gut nachwirken kann.
Honorar
- Die Berechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker /GebüH.
- Das Honorar für eine Sitzung beträgt 80€/ 60min.
- Das Honorar für eine EMDR Sitzung beträgt 120€/ 90min.
- Das Honorar ist am Ende der Stunde in bar oder wahlweise, per Überweisung zu bezahlen.
- Wenn du ein geringes Einkommen hast, sprech mich bitte für eine individuelle Lösung gerne an.
- Solltest du einen Termin nicht wahrnehmen können, sag bitte so zeitig wie möglich, spätestens 24 Stunden vorher ab, damit ich diesen Termin an andere Klienten°innen weiter geben kann. Zu spät oder nicht abgesagte Termine stelle ich dir in Rechnung.
Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer befreit.
Mit dem Urteil - AZ:3 K 2845/02E - vom 12.01.2005 hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen sind, wenn sie von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind, wenn es sich dabei um eine gezielte und medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer akuten Erkrankung handelt.
Deine Vorteile als Selbstzahler
- Keine oder lediglich kurze Wartezeiten, wodurch du schnelle Unterstützung bekommst.
- Viele Klienten°innen nutzen eine Therapie bei einem Heilpraktiker auch zur Überbrückung der sehr langen Wartezeiten auf einen durch die Krankenkasse finanzierten Therapieplatz. Somit kannst du bereits in der Akutphase mit deiner Behandlung starten, bekommst sofort Hilfe und zwar genau zu dem Zeitpunkt wo du die Hilfe am meisten brauchst.
- Du entscheidest selbst – nach Aufklärung – über das angewendete Psychotherapieverfahren, die Dauer und Frequenz deiner Begleitung.
- Es gibt keine Gutachten, zur Kostenübernahme, die abgewartet werden müssen.
- Absolut keine Weitergabe deiner Daten, Diagnosen etc. - an Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, MDK´s, sonstige Behörden und Versicherungen. Dadurch ist deine Privatsphäre ganz besonders geschützt! Es entstehen auch keine Sperrfristen bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Möglichkeiten zur Kostenübernahme
- Die Kosten für Therapien / Beratungen bei einem Heilpraktiker°in werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Die Leistungen sind daher in der Regel selbst zu tragen. Sprich bitte trotzdem mit dem Berater°in deiner Krankenkasse ob in deinem Fall die Kosten übernommen werden können oder ein Zuschuss möglich ist und unter welchen Bedingungen. Wenn du dabei Unterstützung brauchst sprich mich gerne an!
- Wenn du eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen inkl. Psychotherapie hast, werden die Kosten, je nach deinem Tarif, anteilig oder komplett von deiner Versicherung übernommen. Besprich die Details deiner Erstattungsmöglichkeiten vor Beginn der Therapie mit deiner Versicherung.
- Wenn du privat versichert bist und Psychotherapie in deinem Vertrag enthalten ist, werden die Kosten für deine Heilpraktikerbehandlung in der Regel übernommen. Besprich die Details deiner Erstattungsmöglichkeiten vor Beginn der Therapie mit deiner Versicherung und lass dir die Zusage der Kostenübernahme für deine Therapie schriftlich geben.
- Wenn du Beamter°in und in der Beihilfe versichert bist, sind Heilpraktiker-behandlungen gemäß § 6 Abs. 5 Satz 4 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) grundsätzlich beihilfefähig. Besprich die Details deiner Erstattungsmöglich-keiten vor Beginn der Therapie mit deiner Versicherung und der Beihilfestelle.
Schweigepflicht
Als Heilpraktikerin unterliege ich der Schweigepflicht! Ich behandle alle deine Daten, Inhalte der Sitzungen etc. streng vertraulich! Ich gebe keine Daten an Dritte, auch nicht an Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern etc. oder Arbeitgeber, weiter! Solltest du dies dennoch wünschen, benötige ich von dir grundsätzlich eine schriftliche Zustimmung zur Entbindung von meiner Schweigepflicht.
Sonstiges
- Ich arbeite einzig auf dem Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz!
- Die Arbeit an psychischen Leiden bzw. Erkrankungen dauern seine Zeit. Jeder Mensch ist unterschiedlich und spricht demzufolge unterschiedlich auf Therapien bzw. Therapieverfahren an. Meine Angebote dich zu begleiten sind eine Möglichkeit dein Wohlbefinden zu steigern, dein Leiden zu lindern. Jedoch gibt es dafür natürlich keine Garantie. Ich gebe keine Heilversprechen!
- Meine Arbeit ersetzt nicht die eines Arztes° Ärztin, Facharztes° Fachärztin oder Psychotherapeutischen Psychologen°in. Ein seelisches Leiden, eine psychische Erkrankung können auch durch eine körperliche Erkrankung begründet sein. Deswegen sind die Abklärung deiner akuten bzw. chronischen Symptome und Diagnostik bei deinem Hausarzt, Psychiater oder Neurologen unbedingt erforderlich! Bitte suche zur Abklärung von körperlichen und psychischen Symptomen entsprechende Ärzte auf! Sehe ich selbst bei dir eine fachliche Notwendigkeit oder ein Abklärungsbedarfs, werde ich dich an entsprechende Ärzte bzw. Therapeuten verweisen!